Durch diverse Zuschüsse, können die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft spürbar abgefedert werden. Bei Ausschöpfung aller Mittel sind das umgerechnet monatlich 891-1.534 Euro!
Diese Möglichkeiten gibt es:
1. Pflegegeld von der Pflegekasse bis zu 990 Euro pro Monat
wird auf Basis des festgestellten Pflegegrades ausbezahlt:
bei Pflegegrad 1: - (nur 131 Euro als Entlastungsbetragg möglich)
bei Pflegegrad 2: 347 € pro Monat
bei Pflegegrad 3: 599 € pro Monat
bei Pflegegrad 4: 799 € pro Monat
bei Pflegegrad 5: 990 € pro Monat
2. Verhinderungspflegegeld bis zu 2.528 Euro pro Jahr
1.685 € jährlich für Verhinderungspflege
+ 843 € zusätzl. Verhinderungspflegegeld bei Nichtinanspruchnahme d. Kurzzeitpflege.
Voraussetzung für die Antragsstellung dieser Leistung bei der Pflegekasse ist, dass die Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) seit mindestens 6 Monaten besteht.
3. Steuerliche Förderung bis zu 4.000 Euro jährlich
Das Finanzamt erkennt 20% der Kosten, bis zu dem Höchstbetrag von 20.000 € im Jahr an. Dies entspricht 4.000 € jährlich bzw. umgerechnet 333 € im Monat Steuerersparnis!
Bei weiteren Fragen dazu sprechen Sie uns einfach an. Wir geben Ihnen hier gerne weitere Informationen.