Mögliche Zuschüsse

RAUM Seniorenpflege24 informiert über Zuschüsse in der häuslichen Pflege

 

Durch diverse Zuschüsse, können die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft spürbar abgefedert werden.                                   Bei Ausschöpfung aller Mittel sind das umgerechnet monatlich 867-1.482 Euro!

 

Diese Möglichkeiten gibt es:

 

1. Pflegegeld von der Pflegekasse bis zu 947 Euro pro Monat

 

wird auf Basis des festgestellten Pflegegrades ausbezahlt:

 

bei Pflegegrad 1: -

bei Pflegegrad 2: 332 € pro Monat

bei Pflegegrad 3: 573 € pro Monat

bei Pflegegrad 4: 765 € pro Monat

bei Pflegegrad 5: 947 € pro Monat

 

2. Verhinderungspflegegeld bis zu 2.418 Euro pro Jahr

 

1.612 € jährlich für Verhinderungspflege

+ 806 € zusätzl. Verhinderungspflegegeld bei Nichtinanspruchnahme d. Kurzzeitpflege.

 

Voraussetzung für die Antragsstellung dieser Leistung bei der Pflegekasse ist, dass die Pflegebedürftigkeit seit mindestens                   6 Monaten besteht.

 

3. Steuerliche Förderung bis zu 4.000 Euro jährlich

 

Das Finanzamt erkennt 20% der Kosten, bis zu dem Höchstbetrag von 20.000 € im Jahr an. Dies entspricht 4.000 € jährlich bzw. umgerechnet 333 € im Monat Steuerersparnis!

 

 

Bei weiteren Fragen dazu sprechen Sie uns einfach an. Wir geben Ihnen hier gerne weitere Informationen.