Fragen und Antworten

 

Wie schnell kann ich eine Betreuungsperson bekommen?

 

Meist innerhalb einer Woche möglich, in Ausnahmefällen geht es auch schneller. Ist auch abhängig von den geforderten                  und erwünschten Qualifikationen und Sprachkenntnissen.

 

 

Wie lange bleibt die Betreuerin?

 

Im Normalfall zwei Monate. Dies kann aber in Abstimmung flexibel geregelt werden. Danach wird sie von einer ebenso geeigneten Kollegin abgelöst. Ziel ist es, feste abwechselnde Teams (sogenannte Tandems) zu bilden, um häufige Wechsel zu vermeiden.

 

 

Welche Tätigkeiten macht die Betreuungskraft?

 

Haushaltsführung (waschen, putzen, einkaufen etc.) und Hilfe bei der Grundpflege (wie z.B. bei der Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Inkontinenzversorgung, beim Aufstehen, Anziehen, Gehen, Arztbesuchen usw.). Weitere Aufgaben nach Absprache.

Die Betreuungskräfte werden zwar oft auch als Pflegekräfte benannt, sie dürfen jedoch keine medizinische Behandlungspflege ausführen. Hierfür muss ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden.

 

 

Was muss für die Betreuerin gestellt werden?

 

Freie Kost und Logis (ein separates und möbliertes Zimmer)

 

 

Wie sind die Deutschkenntnisse der Betreuungsperson?

 

Die Betreuerinnen sprechen natürlich nicht alle gleich gut Deutsch. Sie haben die Wahl von Personal mit einfachen Deutschkenntnissen bis hin zu Betreuerinnen die sehr gut Deutsch reden können. Wir werden nach Ihren Bedürfnissen mit Ihnen zusammen eine für Sie passende Kraft aussuchen.

 

 

Ist die ganze Sache legal?

 

Ja! Im Zuge des erweiterten EU-Freizügigkeitsgesetzes von 2011, dürfen Betreuungskräfte frei in Deutschland arbeiten, wenn sie angemeldet und versichert sind. Das ist bei unseren Kooperationspartnern immer gewährleistet!

 

 

Sind die Betreuerinnen versichert?

 

Ja, alle Betreuungskräfte sind sozialversichert und damit u.a. auch krankenversichert.

 

 

Was passiert, wenn sich die zu betreuenden Person und die Betreuungskraft nicht verstehen?

 

Das kommt nicht oft vor, ist aber möglich. Wenn beide absolut nicht miteinander auskommen, wird die Betreuungskraft so schnell wie möglich ausgewechselt. Man sollte allerdings immer auch berücksichtigen, dass beiden eine gewisse Eingewöhnungszeit ein-geräumt werden sollte, damit sie sich gegenseitig richtig kennen lernen und sich die Abläufe einspielen können. Es ist auch wichtig, dass die Kräfte offen, wertschätzend und auf Augenhöhe aufgenommen werden.

 

 

Wer organisiert die An- und Abfahrt der Betreuerin?

 

Unsere Kooperationspartner organisieren die Reise der Betreuerinnen. Sie erhalten über uns anschließend die genauen Daten dazu.

 

 

Was ist, wenn z.B. die zu betreuende Person ins Krankenhaus muss?

 

Die Betreuerin bleibt am Einsatzort, besucht die Patientin/den Patienten im Krankenhaus und kümmert sich weiter um sie/ihn und ihren/seinen Haushalt. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt besteht auch die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen oder   zu kündigen.

 

 

Was geschieht, wenn die Betreuungskraft krank wird oder ausfällt?

 

Fällt eine Betreuerin aus, organisieren wir schnellstmöglich eine Ersatzkraft.

 

 

Welche Kosten fallen an?

 

Nur der monatliche Pauschalpreis. Die genauen Kosten richten sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen und  werden mit Ihnen vorher im Detail besprochen. Wichtig: Es fällt für Sie keine extra Vermittlungsgebühr, Bearbeitungs- oder Betreuungspauschale an. Wir erstellen Ihnen gerne kostenlos ein Angebot.

 

 

Haben wir Anspruch auf irgendwelche Zuschüsse?

 

Ja, und zwar:

 

> 332,- bis zu 947,- Euro monatliches Pflegegeld, je nach Pflegegrad

 

> 2.418,- jährlich maximal für Verhinderungspflege

 

> 4.000,- Euro jährlich maximal steuerliche Förderung pro Jahr

 

 

Wie sind die Arbeitszeiten der Betreuungskraft?

 

In der Öffentlichkeit hat sich die Bezeichnung "24-h-Betreuung/Pflege" für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft etabliert. Betreung in häuslicher Gemeinschaft entspricht den realen familiären Strukturen und beschreibt zutreffend das vielschichtige Verhältnis zwischen Betreuungspersonen, Pflegebedürftigen und Angehörigen. Das bedeutet aber nicht, dass im Rahmen unseres Angebots die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten oder eine 24h-Bereitschaft leisten können. Durch uns vermittelte Betreuungskräfte arbeiten in der Regel maximal 48 Stunden/Woche (die entspricht dem gültigen Arbeitszeitgesetz in Deutschland). Die Arbeitszeit kann nach Absprache aufgeteilt werden. Nachteinsätze können in einem bestimmten Umfang vereinbart werden.  Eine dauerhaft Bereitschaft (z.B. Babyphone während der Nacht) ist jedoch ausgeschlossen. Um den Kräften gute und gesetzlich zulässige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, haben die Betreuungspersonen Anspruch auf täglich ausreichende zusammen-hängende Ruhezeiten, sowie mind. 1 freien Tag/Woche. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ein umfangreiches Betreuungskonzept     zu erarbeiten. 

Wir sind Mitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP). Hier engagieren wir uns für faire und     rechtssichere Rahmenbedingungen für die Betreuungskräfte, die Pflegebedürftigen, sowie deren Angehörige.

 

 

Wie sind die Kündigungsfristen?

 

Auch sehr fair, denn der Vertrag kann ohne Begründung in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Verstirbt die     zu betreuende Person, endet der Vertrag früher, meist bereits 3 Tage nach dem Todestag.

 

 

Was sind die nächsten Schritte?

 

1. Kontaktaufnahme

 

Sie nehmen telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.

 

 

2. Bedarfsermittlung

 

Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen in Verbindung mit einem Fragebogen die konkrete Bedarfssituation und erstellen Ihnen ein kostenloses Angebot

 

 

3. Personalvorschläge

 

Danach erhalten Sie dann von uns konkrete Vorschläge von geeigneten Betreuungspersonen

 

 

4. Entscheidung

 

Sie entscheiden sich für eine der vorgeschlagenen Personen. Sie schließen danach einen Dienstleistungsvertrag. Danach wird die Anreise organisiert und die Betreuerin reist zum vereinbarten Termin an und übernimmt Ihre Aufgabe. Wir bleiben auf Wunsch während der gesamten Betreuungszeit Ihr Ansprechpartner vor Ort.

 

 

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit ansprechen!